Allgemeine Rekordregeln der Guinness-Redaktion

Der Rekordanmeldung sollte folgendes beigelegt werden:
  1. Unterschriebene Dokumentationen zweier unabhängiger Personen, die ein gewisses Ansehen in der Gesellschaft genießen (mit Kontaktadressen und -telefonnummern dieser Personen). Diese Dokumentation müssen Erklärungen darüber enthalten, daß alle für die Rekordrubrik zutreffenden Regeln beachtet wurden.
  2. Unabhängige Zeitungsberichte lokaler oder nationaler Zeitungen, die die wesentlichen Fakten enthalten.
  3. Videoaufnahmen und Fotos (bzw. Dias) vom Rekord, möglichst in einer Qualität, die zur Veröffentlichung geeignet ist (vorzugsweise in Farbe).

WIR KÖNNEN KEIN PERSONAL ZUM ÜBERWACHEN VON REKORDVERSUCHEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN, DIE ZAHL DER REKORDVERSUCHE IST DAFÜR BEI WEITEM ZU GROSS.

WIR RATEN, SICH KURZ VOR DEM GEPLANTEN REKORDVERSUCH NOCHMALS MIT UNS IN VERBINDUNG ZU SETZEN UM SICHERZUSTELLEN, DASS DER REKORD NICHT VOR KURZEM ÜBERBOTEN WURDE.

BEACHTEN SIE BITTE, DASS GUINNESS KEINE VERANTWORTUNG FÜR UNFÄLLE ODER KRANKHEIT IM ERGEBNIS VON REKORDVERSUCHEN ÜBERNEHMEN KANN.

Veröffentlichung

The Guinness Book of Records veröffentlicht im allgemeinen nur Rekorde, die eine Verbesserung bereits existierender Rekordleistungen sind. Gelegentlich werden wir eine Bestleistung in einer neuen Disziplin als Anfang für eine neue Rekordrubrik veröffentlichen, wenn abzusehen ist, daß sich diese Disziplin zu breitem - möglichst internationalem - Wettkampf entwickeln wird. Wir sind jedoch in keinem Falle verpflichtet, einen Rekord zu veröffentlichen und behalten uns die alleinige Entscheidung darüber vor, was in das Buch aufgenommen wird.
Selbst wenn Sie einen bestehenden Rekord überbieten und wir Ihre Rekordanmeldung annehmen, heißt das nicht, das Ihr Rekord damit automatisch in unser Buch eingetragen wird, da es möglich ist, daß Ihr Rekord nochmals überboten wird. Wir können nur den aktuellen Stand der Rekorde zu Redaktionsschluß veröffentlichen.
Bitte senden Sie sämtliches Material für eine Rekordanmeldung mit einem deutlichen Vermerk, auf welche Rekordrubrik sich Ihre Rekordanmeldung bezieht. Vermerken Sie bitte gesondert, wenn Sie nach Anerkennung des Rekordes die Rücksendung von Unterlagen wünschen.

Alle Anfragen zu Rekorden und Rekordanmeldungen sollten an die folgende Adresse gesendet werden:

new (GIF, 4kB) neue Adresse:
Guinness Book of Records
338 Euston Road
London NW1 3BD
Großbritannien
Tel. (von Großbritannien aus) (020) 7891 4567
Fax (von Großbritannien aus) (020) 7891 4501


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