Woher erfahre ich die speziellen Regeln für einen Rekord und dessen aktuellen Stand?
Durch eine Anfrage (in englisch) bei Guinness World Records (über
www.guinnessworldrecords.com
oder an Guinness World Records, 338 Euston Rd, London NW1 3BD, Großbritannien).
In der Regel muss man recht lange auf Antwort warten. Ein Vierteljahr kann
durchaus vergehen.
Es wird auch der Service angeboten, gegen Zahlung eines sehr hohen
Betrages eine schnelle Antwort zu senden. Als "Klub der Weltrekordler"
können wir nur davon abraten, diesen Service zu nutzen. Denn solange
mit bezahlten schnellen Antworten Geld verdient werden kann, ist es
folgerichtig, "normale" Anfragen langsam zu bearbeiten - ein
Geschäftsmodell, das man nicht unterstützen sollte.
Kann ich auch einen Rekord aufstellen, ohne zuvor Guinness World Records zu kontaktieren?
Ja. Es bleibt das Risiko, dass man den aktuellen Stand des Rekords oder seine speziellen Regeln nicht kennt oder die betreffende Rekordrubrik gar nicht bei Guinness World Records geführt wird. Die Formulare (siehe nächster Punkt) müssen trotzdem eingeschickt werden, man muss sie sich also ggf. nach dem Rekordversuch besorgen.
Welche Unterlagen sind erforderlich, um einen Rekord bei der Firma Guinness World Records anzumelden?
In der Regel werden zwei unabhängige Zeugenbestätigungen (in englisch) von "Amtspersonen" (Bürgermeister, Sport-Schiedsrichter etc.) auf Kopfbogen der jeweiligen Institution benötigt. Ferner muss der Rekordhalter einen Vertrag ("Agreement Regarding Record Attempts") und jeder, der Rechte an mit der Rekordanmeldung eingeschickten Bildern oder Filmen hält, eine Verzichtserklärung ("List of Supporting Materials") unterzeichnen. Von Fall zu Fall wird außerdem ein VHS-Video, ein Logbuch oder eine Unterschriftenliste aller am Rekord beteiligten Personen verlangt.
Woher bekomme ich Vertrag und Verzichtserklärung?
Als Antwort auf die Anfrage bei Guinness World Records werden diese
zugeschickt. Wer nicht warten kann, bis Antwort aus London eintrifft,
kann
auch beim Rekord-Klub SAXONIA anfragen. Wir weisen aber ausdrücklich
darauf hin, dass der Rekord-Klub SAXONIA nicht mit der Firma Guinness
World Records zusammenarbeitet und daher keine offiziellen Auskünfte in
deren Namen geben kann.
Was beinhaltet der Vertrag?
Haftungsausschluss (etwa bei Unfällen), Verzicht auf Anwendung des EU-Datenschutzrechts, Guinness World Records bekommt alle Rechte, die eingeschickten Informationen in jeder Form kommerziell zu verwenden, ohne dass der Einsender Urheberrechte beansprucht. Guinness World Records entscheidet unanfechtbar, was sie als Rekord anerkennen und was nicht. Die Bezeichnungen "Guinness World Records", "Guinness-Rekord" etc. sind eingetragene Warenzeichen. Sie dürfen (etwa zu kommerzieller Werbung bei Artisten) nur gegen Lizenzgebühr verwendet werden. [Tipp: Statt dessen kann es einem keiner verbieten zu schreiben: "...ist Weltrekordhalter"]
Wozu dient die Verzichtserklärung?
Alle Fotografen etc., die Urheberrechte an den eingeschickten Bildern,
Filmen etc. halten, müssen in der Tabelle unterschreiben. Sie verzichten
damit auf ihre Urheberrechte an den eingeschickten Materialien, soweit
dies die Veröffentlichung im Buch "Guinness World Records" und davon abgeleiteten
Werken betrifft. Ist dies unerwünscht, kann es sinnvoll sein, auf
die Einsendung von Fotos zu verzichten.
Im Gegensatz zu früheren Fassungen der Formulare wird jetzt nicht
mehr verlangt, alle Rechte an den eingeschickten Materialien vollständig
abzutreten.
Warum muss das alles in englischer Sprache erfolgen?
Man darf vermuten, dass Guinness World Records einfach Übersetzungskosten sparen will.
Wer hilft mir bei der Übersetzung?
Anfragen gerne an unseren Rekord-Klub, wo dieser Service gratis ist (na gut - gegen eine freiwillige Spende hätte niemand etwas einzuwenden). Die deutsche Redaktion des Buchs "Guinness World Records" wollte diesen Dienst (gegen Bezahlung) auch anbieten. Ein Klubmitglied, das diesbezüglich in Hamburg angefragt hat, bekam aber nie eine Antwort.
Welche Bedeutung hat das früher bekannte deutsche Rekord-Anmeldeformular jetzt noch?
Keine. Rekordanmeldungen mit diesem Formular werden nicht mehr berücksichtigt.
Kann ich meine Rekordanmeldung auch an die deutsche Guinness-Redaktion senden?Nein, alle Unterlagen müssen nach London geschickt werden
Ich möchte einen Rekord überbieten, der nur im deutschen Anhang des "Guinness Buch der Rekorde" (vor 2003) aufgeführt war. Warum wird das von Guinness World Records in England abgelehnt?
Die Einträge in diesem Anhang waren oft keine Weltrekorde, sondern bestenfalls Rekorde für deutschsprachige Länder (natürlich gibt es Ausnahmen!). Die mangelhafte Sorgfalt, die für die Überprüfung dieser Leistungen aufgewendet wurde, erkennt man schon an der Zahl der Rechtschreibfehler in den genannten Anhängen. Aus diesen Gründen ist die Entscheidung von Guinness World Records sinnvoll, diese Dinge nicht automatisch anzuerkennen.
Kann ich SAXONIA-Mitglied werden, wenn Guinness World Records meinen Rekord nicht anerkennt?
Ja, aber auch der Rekord-Klub SAXONIA hat strenge Regeln, was die Qualität von Rekorden betrifft. Je allgemeiner ein Rekord sich beschreiben lässt, desto besser die Chancen ("längstes Transparent": gut, "längstes von Kindern gemaltes Transparent mit in verschiedenen Sprachen geschriebenen Gebetstexten": zu speziell). Auch einige im Buch "Guinness World Records" in jüngster Zeit so beliebte abartige Rekorde wie "lautester Rülpser" oder "Gewichtheben mit Haken an den Augenlidern" haben keine Chance!
Guinness World Records hat kein Interesse an meiner Rekordidee. An wen kann ich mich statt dessen wenden?
Bitte unter möglichst genauer Beschreibung der Rekordrubrik beim Rekord-Klub SAXONIA anfragen.
LINK: "offizielle" FAQ der deutschen Redaktion des Buches "Guinness World Records" zum gleichen Thema